
Patienten und Ärzte

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Rechtsanwälte Rockensüß
Zu unseren Mandanten im Bereich Medizinrecht gehören insbesondere Ärzte und
Patienten sowie Zahnärzte, Apotheker und Physiotherapeuten.
Der wesentliche Teil setzt sich jedoch aus Patienten zusammen, die Probleme
mit ihren Ärzten bzw. mit der Behandlung und den Krankenkassen haben.
Das Medizinrecht an sich setzt sich zusammen aus dem Recht der freien
Berufe, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht
der Ärzte, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, dem ärztlichen Berufsrecht
und Arztstrafrecht sowie dem Recht sämtlicher anderen Heilberufe wie
Physiotherapeuten etc.
Auf dem Gebite des Medizinrechts betreuen wir in Hannover insbesondere
Mandanten, die eine Praxis gründen wollen, sei es in Form einer
Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft. Gegenstand der Beratung ist auch
der Erwerb und die Veräußerung einer Praxis sowie die Durchsetzung und
Umsetzung einer Praxisbeteiligung.
Weiterhin gehört dazu das ärztliche Wettbewerbsrecht und die nachträglichen
Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden aus einer Arztpraxis. Verträge mit
Mitarbeitern von Arztpraxen gehören genauso zum Medizinrecht.
Desweiteren sind Gegenstand des Medizinrechts die Probleme, die sich
aufgrund der Vertretung der Ärzte bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und
Plausibilitätsprüfung ergeben.
Das Medizinrecht umfasst darüber hinaus das Zulassungsrecht der Ärzte
genauso wie die Probleme mit der Nachbesetzung.
Medizinrecht wird andererseits auch dadurch geprägt, dass nicht nur
allgemein zivilrechtliche Probleme erörtert werden, sondern auch durch das
Arztstrafrecht, das die Vertretung der Ärzte in Strafverfahren behindert, die
aufgrund medizinrechtlicher Probleme mit strafrechtlichem Hintergrund
entstehen.
Insgesamt können wir feststellen, dass das Medizinrecht in Hannover als
Schwerpunkt anzusehen ist und die Zahl der Fälle deutlich gestiegen ist.
Ein Schwerpunkt ist dabei neben der Vertretung von Ärzten insbesondere die
Vertretung von Patienten.
Die Beratung auf dem Gebiet des Medizinrechts bieten wir im Rahmen der
Erstberatung für einen Pauschalpreis von € 89,00 zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Dies umfasst die Erstberatung, d.h. die Einschätzung, welche Ansprüche mit
welchem Verfahren auf welchem Gebiet durchsetzbar sind und wie hoch die dafür
entstehenden Kosten sind.
Hartmut Rockensüß
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
geboren 1954
verheiratet
- Ausbildung zum Versicherungskaufmann
- Referendariat in Hannover und am OLG Celle
- seit 1988 Rechtsanwalt in Hannover
- 1994 Gründung der Sozietät Wiegandt, Rockensüß &
Kollegen
- zugelassen am Amts- und Landgericht Hannover, vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten
-
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Arbeitsgemeinschaft RAe
im Medizinrecht e.V.
-
seit 1991 interprofessionelle Kooperation mit anderen Beratungsberufen,
insbesondere Steuerberatung
-
Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit
-
In 2005 Kurs zum Erwerb der Titelbezeichnung "Fachanwalt für
Medizinrecht"
- seit Oktober 2009 alleiniger Betreiber der Kanzlei Rechtsanwälte Rockensüß
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Medizinrecht
• Familienrecht
• Verkehrsrecht
Spezialist für Arzthaftungsrecht
Interessensschwerpunkte:
• Versicherungsrecht
• Wohneigentumsrecht